Kosten und Rahmenbedingungen
- Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, sollten Sie eine ärztliche Verordnung, eine sogenannte Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie mitbringen; ebenso eventuell vorhandene Vorbefunde.
- Diese Heilmittelverordnung kann vom HNO-Arzt, Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologen, Phoniater und Kieferorthopäden ausgestellt werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung mit der logopädischen Therapie beginnen müssen.
- Die logopädische Behandlung ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Patienten unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
- Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung eine Pauschale von € 10,- und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten.
- Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis eine Bestellpraxis ist: Wir halten die Zeit für einen mit Ihnen vereinbarten Termin für Sie frei. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigen Terminabsagen oder unentschuldigtem Fernbleiben gestattet uns der Gesetzgeber, Ihnen die Kosten für diesen Termin privat in Rechnung zu stellen.